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Charta der Rechte und Pflichten der Patienten

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Bürgerrechte in Bezug auf das Gesundheitssystem

  • Der Bürger hat das Recht, wahrheitsgemäß informiert zu werden, in verständlichen Worten in Bezug auf seine eigene Gesundheit, um eine wirklich autonome Entscheidung treffen zu können. Dieses Recht schließt die Achtung der Entscheidung ein, nicht informiert zu werden.
  • In Situationen mit lebenswichtigem Risiko oder Unfähigkeit, Entscheidungen über ihre Gesundheit zu treffen, werden die notwendigen Mechanismen für jeden Umstand vermittelt, die die Rechte jedes Bürgers am besten schützen.
  • Der Bürger hat das Recht, seine Privatsphäre zu wahren und die Vertraulichkeit seiner Gesundheitsdaten gemäß den Bestimmungen der geltenden Rechtsvorschriften zu gewährleisten.
  • Der Bürger hat als Patient das Recht, die Identität seines Arztes oder Arztes zu erfahren, der dafür verantwortlich ist, alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die er benötigt, um die Durchführung der diagnostischen, therapeutischen, prophylaktischen und sonstigen Verfahren, die sein Gesundheitszustand erfordert, auszuwählen und gegebenenfalls zuzustimmen.
  • Der Bürger hat als Patient das Recht zu erfahren, ob das Verfahren, die Diagnose oder das Therapeutikum, das abgegeben wird, in einem Lehrprojekt oder in einer klinischen Forschung verwendet wird, um seine Zustimmung erteilen zu können.
  • Der Patient kann durch eigene Entscheidung verlangen, dass die Informationen seinen Angehörigen, Verwandten oder anderen zur Verfügung gestellt werden und dass sie diejenigen sind, die ihre Einwilligung durch Vertretung erteilen.
  • Das Recht auf Informationen über die eigene Gesundheit umfasst den Zugang zu Informationen, die in der Krankenakte, den Ergebnissen ergänzender Tests, Entlassungsberichten, ärztlichen Attesten und anderen klinischen Dokumenten, die eigene Gesundheitsdaten enthalten, geschrieben sind.
  • Der Bürger hat das Recht, über die Risiken für seine Gesundheit in verständlichen und bestimmten Begriffen informiert zu werden, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und mit den Gesundheitsbehörden bei der Kontrolle dieser Risiken zusammenzuarbeiten.
  • Die Bürger haben das Recht auf freie Wahl des Arztes und des Gesundheitszentrums sowie auf eine zweite Meinung zu den Bedingungen, die durch die Verordnung festgelegt werden.
  • Der Bürger hat das Recht, gesundheitsbezogene Leistungen innerhalb zuvor festgelegter und bekannter Fristen zu erhalten, die durch Verordnung festgelegt werden.
  • Der Bürger hat das Recht auf Nichtdiskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit, des Alters, der Religion oder der sozialen oder wirtschaftlichen Konditionalität.

Pflichten der Bürger in Bezug auf die Nutzung des Gesundheitssystems

  • Der Patient liefert der Organisation alle Informationen über seinen Gesundheitszustand
  • Der Patient kooperiert während der durchgeführten Untersuchungen und Verfahren.
  • Der Patient und seine Familie respektieren die Richtlinien der Organisation in Bezug auf das Anti-Raucher-Gesetz, die Prävention von Infektionen und deren Kontrolle und Umweltpflege.
  • Der Patient wird die Anweisungen zur Selbstversorgung, die verschriebenen Medikamente und die Einhaltung geplanter Nachsorgetermine befolgen.
  • Einhaltung der allgemeinen Gesundheitsanforderungen, die der gesamten Bevölkerung gemeinsam sind, sowie der spezifischen, die von den Gesundheitsdiensten festgelegt werden.
  • Nutzen Sie die Einrichtungen ordnungsgemäß, damit sie jederzeit unter bewohnbaren Bedingungen gewartet werden.
  • Einhaltung der Regeln und Verfahren für die Nutzung und den Zugang zu den Rechten, die durch das Gesetz 41/2002 vom 14. November, Grundgesetz zur Regelung der Patientenautonomie und der Rechte und Pflichten in Bezug auf Informationen und klinische Dokumentation, gewährt werden.
  • Einhaltung der im Zentrum festgelegten Regeln sowie des Personals, das darin Dienstleistungen erbringt.
  • Unterzeichnen Sie die Zustimmungs-, Autorisierungs-, Rechts- und EU-Dokumente 2016/679 sowie im Falle der Ablehnung der Behandlung und der sanitären Maßnahmen das Dokument über die Ablehnung des vorgeschlagenen Dokuments

Die Geschäftsführung.